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AGB – Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden / B2B oder Private Label Aufträge/

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Besteller“). Die AGB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Besteller zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 II. Angebot, Vertragsschluss 

 1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. 

 2. Von uns gelieferte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, technische Dokumentationen sowie andere Vorlagen und Unterlagen, gleich ob es sich um Originale oder Vervielfältigungen handelt, sind nur leihweise überlassen und bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden. 

3. Für die Bestimmung unserer Vertragspflichten und/oder von Eigenschaften unserer Lieferungen oder Leistungen sind nur die Angaben und Erklärungen maßgebend, die ausdrücklich und schriftlich Inhalt des Vertragsverhältnisses geworden sind. 

4. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. 

5. Verträge, Bestellungen und Leistungsabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen, die sich auf einen Vertrag oder seine Abwicklung beziehen, bedürfen der Schriftform. Wir sind berechtigt, die elektronische Form oder die Textform zu verwenden; in diesem Fall ist auch der Besteller berechtigt, Erklärungen so abzugeben. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von einer Seite unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Ein uns mündlich erteilter Auftrag wird erst dann bindend, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist. 

6. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen 

III. Preise, Zahlung, Fälligkeit 

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines ggf. vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). 

2. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. 

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückführung leihweise überlassener Packmittel, wie z.B. Europaletten, sind wir berechtigt, dem Besteller den vollen Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. 

4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist ansonsten unzulässig. 

5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse.

6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

7. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt. 

8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 

IV. Lieferung, Leistung 

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sie beginnt mit der Absendung der Rechnung oder Einzahlungsrechnung an den Besteller. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt jedoch grundsätzlich die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung unter Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Bestellers voraus. 

2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. 

3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Die Rechte des Bestellers gem. Ziffer VIII. dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt. 

4. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Stückzahlen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, Über- oder Unterlieferung von 5 % in Relation zur bestellten Menge sind vom Besteller als ordnungsgemäße Lieferung zu akzeptieren. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, wenn 

• die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, 

• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und 

• dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). 

V. Gefahrenübergang, Versendung Untersuchungs- und Rügepflichten 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk” (EXW – D-40215 Düsseldorf ) vereinbart, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. 

3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller. 

4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden mit Ausnahme von Euro-Paletten nicht von uns zurückgenommen. 

5. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Übergabe- oder Versandbereitschaft auf den Besteller über. 

 

VI. Mängel, Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten, Verjährung

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht, z.B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde. 

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten in diesem Sinne alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. 

3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Unsere öffentlichen Äußerungen und/oder öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem bzw. unserem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor. 

4. Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Auslieferung nicht an ihn, sondern an einen von ihm benannten Dritten erfolgt. Werden die Mängel während der Verwendung, z. B. Befüllung, bekannt, so ist die Verwendung sofort einzustellen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 72 Stunden ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

5. Sollte ein Mangel der Kaufsache vorliegen, so werden wir zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung gewähren. Wählen wir die Mangelbeseitigung, so sind wir verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits-und Materialkosten zu tragen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die bestellte Ware an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde und sich aus diesem Grund die Kosten erhöhen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

6. Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Bestellers auf Ersatz entsprechender Kosten (“Aus- und Einbaukosten”) bleiben unberührt. 

7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Besteller für die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) Ersatz verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. 

8. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 

9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer VIII. und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

10. Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands unserer Produkte durch unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf der Wahl ungeeigneten Materials beruhen. 

11. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gem. Ziffer VIII. Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. 

12. Etwaige Mängel der gelieferten Ware hat der Besteller uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Untersuchung erkannt werden können, längstens 5 Tage. Für andere Mängel längstens 2 Wochen ab Eintreffen der Ware beim Besteller. Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, verliert der Besteller alle Gewährleistungsrechte.

13. Rücksendungen sind grundsätzlich mit uns abzusprechen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Anerkannte Reklamationen plus Rückporto werden zum vollen Preis gutgeschrieben oder erstattet. Ware, die vom Kunden bereits ausgezeichnet wurde, oder solche, die nicht mehr in diesem Zustand zu verkaufen ist, wird grundsätzlich nicht erstattet. Unbegründete Rücksendungen werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt.

VII. Schutzrechte, immaterielle Rechte 

1. Bei Sonderanfertigungen bestätigt der Besteller durch Auftragsvergabe, dass die nach seinem Gestaltungswunsch und nach seiner Spezifikation speziell für ihn produzierte und durch uns gelieferte Ware keine Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt und stellt uns damit von Haftungsansprüchen frei. Wir haften auch nicht, wenn die behauptete Verletzung des Schutzrechts oder Urheberrechts aus der Nutzung im Zusammenwirken mit einem anderen nicht von uns stammenden Gegenstand folgt oder der Gegenstand in einer Weise benutzt wird, die wir nicht voraussehen konnten. 

VIII. Haftung 

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

IX. Eigentumsvorbehalt 

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur endgültigen Bezahlung aller Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. 

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware stets pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. 

3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. 

4. Die Muster sind Eigenentwicklungen unserer Firma und unser geistiges Eigentum. Nachahmungen sind rechtswidrig. Weiterleitung an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zusage ist in jedem Fall untersagt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 

1. Erfüllungsort ist für die Lieferung der jeweilige Ort der Absendung der Ware, für die Zahlung Düsseldorf.

2.  Ausschließlicher Gerichtsort für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag ist soweit zulässig Düsseldorf.

3.  Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

XI. Vertragssprache

Die Vertragssprache aller geschlossenen Verträge ist Deutsch.

XII. Speicherung des Vertragstextes

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

XIII. Auslandslieferungen

1. Lieferungen innerhalb der EU erfolgen nur per Vorkasse.

2. Lieferungen auf Rechnungen sind nur nach Absprache möglich.

3. Zahlungen innerhalb der europäischen Union können unter bestimmten Bedingungen kostenfrei, schnell und sicher abgewickelt werden.
Hierfür benötigen Sie unsere folgende IBAN-Nr. und BIC-Code:

LUSENSA Inh. Kichukova
IBAN: DE33 1001 0010 0936 6951 05
BIC: PBNKDEFF